Ratgeber: Kostenpflichtige Abofallen erkennen und vermeiden

Heutige Smartphone-Nutzer sind oft im mobilen Internet unterwegs. Dabei ist die Gefahr groß, unbewusst auf ein Pop-Up zu stoßen oder einen Button zu drücken, der in eine kostenpflichtige Abofalle führt. Am Ende des Monats erwartet die User dann das böse Erwachen und Beträge für unterschiedliche Dienste werden auf der Rechnung ausgewiesen und vom Bankkonto eingezogen. Ägerlich! Mit einigen Schritten lässt sich dieser Ärger aber vorbeugend ausschließen. Alles, was ihr unternehmen müsst, erfahrt ihr in den nächsten Zeilen.

Abofallen erkennen

Um Abofallen zu erkennen, solltet ihr euch ein wenig sensibilisieren. Unseriös wirkende Angebote sind in der Regel auch unseriös und mit Kosten verbunden – oft sollte man einfach seinem Bauchgefühl vertrauen. Auf jeden Fall solltet ihr euch – so leidlich es auch klingt – die AGBs durchlesen, bevor ihr einem Vertrag zustimmt. Achtet auf versteckte Kosten und Preisangaben. Seriöse Anbieter informieren ihre Kunden offen und ehrlich über sämtliche anfallenden Kosten. Das ist gesetzlich durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) als auch durch die Preisangabeverordnung so vorgeschrieben. Wenn Preisangaben also nur versteckt in den AGB, im Kleingedruckten auf der Webseite oder im Fließtext versteckt und nicht klar ausgewiesen werden, handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um eine Abofalle.

Große Versprechen für wenig Geld sind überall im Internet zu finden. Jedem sollte aber bewusst sein, dass Leistung Geld kostet – es gibt nichts umsonst. Als Währung stehen im Internet entweder Geld oder persönliche Daten zur Verfügung. Achtung also auch vor Formularen, in denen man persönliche Daten eintragen soll – Name, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer und Adresse sollten besser nicht für kostenlose Dienste verraten werden. Falls doch, sollte man sich gewiss sein, dass diese Daten einen monetären Gegenwert haben und oft auch zwecks Werbemaßnahmen an Dritte verkauft werden.

Achtung vor Scheinadressen und Postfächern. Abzocker wollen sich vor der deutschen Justiz und dem Finanzamt drücken und geben deshalb oft Scheinadressen oder Postfächer an. Prüft generell das Impressum des Anbieters und schaut nach, wo der Firmensitz liegt. Gibt es kein Impressum, handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um Abzocke. Laut der Impressumspflicht müssen Druckerzeugnisse und Online-Veröffentlichungen ein Impressum beziehungsweise eine Anbieterkennzeichnung angeben. Bei Adressen aus exotischen Ländern wie beispielsweise Dubai, British Virgin Islands oder Rumänien ist erhöhte Vorsicht geboten.

Drittanbietersperre einrichten

Was sind Drittanbieter?

Drittanbieter werden alle Anbieter bezeichnet, die neben dem eigentlichen Mobilfunkanbieter wie Vodafone, o2, otelo, klarmobil und anderen Netzbetreibern, ihre Produkte und Dienstleitungen auf dem Smartphone anbieten dürfen. Das können beispielsweise Sex-Apps, kostenpflichtige Browsergames, Klingelton-Abos oder Dating-Apps sein. Die Auswahl von kostenpflichtigen Angeboten im Internet ist riesig und wächst von Tag zu Tag. Durch die Einrichtung einer Drittanbietersperre kann vorbeugend viel Ärger verhindert werden.

Die Abrechnung erfolgt per WAP-Billing, was nichts anderes bedeutet, als dass Drittanbieter ihre Gebühren über die Mobilfunkrechnung einziehen dürfen. So freuen sich die Drittanbieter und auch die Mobilfunkprovider, welche meistens provisioniert werden. Das erklärt auch, wieso bei den meisten Tarifen nicht standardmäßig eine Drittanbietersperre eingerichtet ist und manuell nachgebucht werden muss. Dieses Recht steht seit 2012 jedoch jedem Verbraucher zu. Mobilfunkprovider sind rechtlich daran gebunden auf Anrag des Kunden eine Sperre für die Leistungen von Drittanbietern einzurichten. Darüber hinaus muss diese Sperre kostenlos erfolgen – lediglich die erneute Freischaltung darf berechnet werden.

Ein entsprechender Eintrag findet sich im §45d TKG und lautet:

(3) Der Teilnehmer kann von dem Anbieter öffentlich zugänglicher Mobilfunkdienste und von dem Anbieter des Anschlusses an das öffentliche Mobilfunknetz verlangen, dass die Identifizierung seines Mobilfunkanschlusses zur Inanspruchnahme und Abrechnung einer neben der Verbindung erbrachten Leistung unentgeltlich netzseitig gesperrt wird.

Wie veranlasst man eine Drittanbietersperre?

Bei den meisten Anbietern lässt sich eine Drittanbietersperre ganz einfach einrichten, wenn man den telefonischen Support anruft und dort darum bittet. Bitte beachtet, dass wir von modeo.de keine Drittanbietersperren einrichten können und auch nicht veranlassen können, dass dies bei euren Tarifen vorgenommen wird. In euren Vertragsunterlagen findet ihr aber sämtliche Kontaktdaten, die ihr benötigt. Im Zweifel hilft euch google bei der Suche. Einige Anbieter wie Vodafone erlauben die Einrichtung der Drittanbietersperre per eigener App. Und bei manchen Anbietern kann diese Maßnahme über das Kundencenter auf der Webseite aktiviert werden.

Apps mit kostenpflichtigen Zusatzangeboten meiden

Zahlreiche Apps locken User an und animieren zum Download, da diese auf den ersten Blick kostenlos sind. Der Download kostet nichts und meistens steht auch eine Grundfunktionalität zur kostenlosen Nutzung bereit. Will man jedoch auf das gesamte Angebot der App zugreifen, wird man zur Kasse gebeten – oftmals mit horrend hohen Beträgen. Am besten lest ihr euch also vor dem Download genau die Beschreibung der App im App Store durch und achtet auf die Berechtigungen, welche die App verlangt. Geraten wird zur erhöhten Vorsicht bei Apps mit kostenpflichtigen Zusatzangeboten. Manche Apps rechnen die Inanspruchnahme von bestimmten Diensten kostenpflichtig ab, wenn die App vorher die Erlaubnis dazu erhalten hat.

Ein ähnliches Prinzip verfolgen sogenannte Free-to-Play-Spiele. Oftmals bieten diese Games Käufe innerhalb des Programms an. Gerade für jüngere User, welche schnellen Erfolg im Spiel verzeichnen wollen, sind diese Ingame-Käufe verlockend. Schnell summieren sich dann die virtuellen Käufe zu einem Betrag, der am Ende des Monats auf der Mobilfunkrechnung ausgewiesen wird und hoch ausfallen kann.

In die Abofalle getappt – was nun?

Ist man trotz aller Vorkehrungen in eine Abofalle getappt, sollte man nicht in Panik verfallen. Der Dienst sollte keinesfalls genutzt werden – entsprechende Apps deinstalliert man sofort vom Gerät. Der geforderte Betrag sollte zunächst nicht überweisen werden, stattdessen gilt es, den Forderungen zu widersprechen. Den Betrag zu begleichen ist gleichzusetzen mit einer Einverständniserklärung. Um die Forderung anzufechten, setzt ihr ein Schreiben an den Mobilfunkanbieter auf, in dem ihr konkreten Bezug auf die „unberechtigte Forderung nehmt“. Um sicherzustellen, dass der Anbieter das Schreiben erhält, sollte der Widerspruch auf allen Kanälen kommuniziert werden (Brief, E-Mail, Fax). In dem Schreiben gilt es zunächst alle Details darzulegen. Die Rechnungsnummer, den Anbieter, den geforderten Betrag sowie das Datum der erhaltenen Rechnung. Ein Musterschreiben zum Widerspruch findet ihr bei der Verbraucherzentrale. Verbraucherzentralen sind eine gute Anlaufstelle bei solchen Angelegenheiten und stehen beratend zur Stelle.

Mahnung erhalten – wie darauf reagieren?

Sollte ein gelber Brief ankommen, handelt es sich um ein offizielles Schreiben eines Gerichtes – beispielsweise ein Mahnbescheid. Nun müsst ihr bedacht vorgehen. Durch Mahnungen solltet ihr euch nicht abschrecken lassen und sofort überweisen. In Untätigkeit verfallen ist aber genauso wenig förderlich. Langes Hinauszögern oder Untätigkeit kann zu einem rechtsgültigen Urteil führen. Stattdessen ist nun ein Rechtsanwalt gefragt. Auf jeden Fall gilt es spätestens zu diesem Zeitpunkt zu reagieren.