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Wegfall des Nebenkostenprivilegs – wie Du als Mieter weiter fernsehen kannst

Ab Juli 2024 fällt das Nebenkostenprivileg weg. Das heißt konkret: Mieter müssen nicht mehr für den gemeinschaftlichen Kabelanschluss bezahlen. Mit Sammeltarifen, die bisher in Mietsgebäuden üblich waren, ist dann Schluss. Während Kabelanbieter gegen die Gesetzesänderung protestieren, eröffnen sich für Mieter ganz neue Möglichkeiten: Sie können (und müssen) ihren Fernsehanschluss in Zukunft selbst wählen.

Bleibt jedoch die Frage, welche Option es sein soll: Kabel, Internet-Fernsehen, Satellit oder doch lieber Antenne? Jeder dieser Anschlüsse hat seine Vor- und Nachteile, die wir im Folgenden genauer vorstellen.

Nebenkostenprivileg Symbolbild

Was ist das Nebenkostenprivileg?

Was Nebenkosten sind, wissen die meisten Mieter – schließlich flattert die entsprechende Abrechnung jährlich ins Haus. Weniger bekannt ist jedoch: Zu den Kosten gehören nicht nur Dinge wie Heizung, Aufzug, Gebäudereinigung oder Hausmeister. Nach §2 Absatz 15 der Betriebskostenverordnung können auch die Kosten für Kabelfernsehen auf Mieter umgelegt werden.

Konkret heißt das: Ein Vermieter lässt den Kabelanschluss im Gebäude installieren und stellt diese Empfangsart für seine Mieter bereit. Gleichzeitig wird ein sog. Sammeltarif abgeschlossen, an dem sich jeder Mieter finanziell beteiligt.

Das hat gleich mehrere Vorteile: Mieter können zahlreiche Fernsehsender genießen, ohne sich selbst um den Anschluss zu kümmern. Außerdem sparen sie Geld, denn Sammeltarife sind im Schnitt etwas günstiger als einzelne Tarife.  

Demgegenüber steht ein Nachteil: Dein Vermieter kann Dich auch dann am Kabelanschluss beteiligen, wenn Du diesen überhaupt nicht nutzt oder eine andere Empfangsart bevorzugst.

Warum fällt das Nebenkostenprivileg weg?

Für einen ungenutzten Kabelanschluss zahlen müssen? Ist das nicht unfair? Ist es – zumindest laut einer Entscheidung der Bundesregierung. Sehen wir uns dazu die Hintergründe an:

Als das Nebenkostenprivileg eingeführt wurde, war die Fernsehlandschaft noch deutlich überschaubarer als heute: Wer Privatsender empfangen wollte, hatte kaum eine Alternative zum Kabelfernsehen. Mittlerweile sieht das Ganze anders aus: Satellitenfernsehen, DVBT-2 und nicht zuletzt Fernsehen übers Internet buhlen um die Gunst der Kunden.

So verlockend diese Angebote sind – wer ohnehin für den gemeinschaftlichen Kabelanschluss zahlen muss, wird sie kaum wahrnehmen. Das Nebenkostenprivileg schränkt also die Freiheit von Mietern ein. Dazu kommt eine Wettbewerbsverzerrung zugunsten der Kabelanbieter. Diese sind in vielen Mietsgebäuden nahezu konkurrenzlos und können so die Preise diktieren.

Aus diesem Grund sprechen sich vor allem Verbraucherschützer für den Wegfall des Nebenkostenprivilegs aus. Die Hoffnung: Durch eine Öffnung des Marktes und mehr Wahlfreiheit soll die Anzahl der Anbieter steigen. Dieser Konkurrenzdruck sorgt dann im Idealfall für sinkende Preise.

Kabelfernsehen

Was ändert sich ab Juli 2024 konkret?

Sonderkündigungsrecht für Vermieter

Viele Vermieter haben für ihre Gebäude langfristige Kabelverträge abgeschlossen. Diese werden zwar mit der Gesetzesänderung nicht automatisch ungültig. Jedoch erhalten Vermieter ein Sonderkündigungsrecht, sodass sie den Vertrag pünktlich zum 01. Juli 2024 beenden können. Für diese Lösung dürfte sich ein Großteil aller Vermieter entscheiden.

Komplizierter wird es, wenn mehrere Eigentümer den Sammeltarif beschlossen haben. Dann müssen diese darüber abstimmen, ob der Tarif gekündigt werden soll oder nicht. Bei Uneinigkeit oder Untätigkeit laufen die Verträge einfach weiter. Zahlen müssen dann allerdings die Eigentümer, nicht mehr ihre Mieter.

Folgen für Kabelanbieter

Leidtragende der Gesetzesänderung sind Kabelanbieter, die Gemeinschaftsanschlüsse installiert und dafür viel Geld investiert haben. Sie dürften durch das Sonderkündigungsrecht erhebliche Einbußen erleiden – schließlich wird die anfängliche Investition nun nicht mehr hereingeholt. Eine Entschädigung von staatlicher Seite ist nicht vorgesehen. Deshalb will beispielsweise der Kabelanbieter willy.tel vor dem Bundesverfassungsgericht Klage einreichen.

Folgen für Anbieter von Internet-Fernsehen

Mit dem Wegfall des Nebenkostenprivilegs eröffnet sich Mietern eine ganz neue Wahlfreiheit – und viele werden diese Freiheit auch nutzen. Das zeigt z. B. eine Umfrage des IPTV-Anbieters Zattoo. Dort gaben mehr als ein Drittel der befragten Mieter an, ihren Kabelanschluss kündigen zu wollen.

Fernsehen über das Internet (IPTV) wird am häufigsten als Alternative genannt – noch vor Satelliten- und Antennenfernsehen. Anbieter wie Telekom, O2 und Vodafone, die Internetfernsehen bereitstellen, dürfen sich also über einen Zustrom von Neukunden freuen.

Folgen für Mieter

Für Mieter bedeutet das Ende des Nebenkostenprivilegs einerseits Chancen, auf der anderen Seite aber auch mehr Aufwand. Wenn Dein Sammeltarif im Juli 2024 gekündigt wird, musst Du Dich selbst um einen Anschluss kümmern. Ansonsten bleibt der Bildschirm schwarz.

Sehen wir uns im Folgenden genauer an, welche Möglichkeiten zur Verfügung stehen:

Nebenkostenprivileg Symbolbild

Fernseh-Anschlüsse im Vergleich

Kabelfernsehen

Im Gebäude ist bereits ein Kabelanschluss vorhanden? Dann liegt es nahe, diesen weiter zu nutzen. Das ist auch nach Ende des Nebenkostenprivilegs möglich. Du musst dafür lediglich bei deinem Kabelanbieter einen neuen Tarif abschließen.

Natürlich gilt: Diese Einzeltarife dürften etwas teurer ausfallen als die bisherigen Sammeltarife. Verbraucherschützer gehen aktuell von 2–3 Euro mehr im Monat aus.

Doch warum solltest Du Dich überhaupt für Kabelfernsehen entscheiden?

Da wäre zum einen die große Auswahl an Sendern. Hunderte Programme stehen in Standard-Qualität (SD) zur Verfügung, und HD-Inhalte lassen sich für ein paar Euro mehr dazubuchen. Ein weiterer Vorteil: Wenn bereits ein Kabelanschluss vorhanden ist, fallen die Kosten der Installation weg. Außerdem präsentiert sich Kabelfernsehen zuverlässig; Störungen sind selten und der Wartungsaufwand minimal.

Soll es zusätzlich zum neuen Fernsehtarif auch blitzschnelles Internet sein? Dann empfehlen wir die Kombination von Kabelfernsehen und Kabel-Internet. Diese Anschlussart bietet Dir bis zu 1.000 Mbit/s im Download – viermal mehr als DSL – und wenn Du beides vom selben Anbieter buchst, winken attraktive Rabatte.

Fernsehen über das Internet

Fernsehen über das Internet (IPTV) gilt aktuell als größter Konkurrent zum Kabelfernsehen – vor allem aufgrund der Verfügbarkeit. Diese Technik lässt sich überall dort nutzen, wo ein Internetanschluss verfügbar ist. Kabel, Satellitenschüssel oder Antenne sind nicht nötig. Stattdessen funktioniert der Empfang per Receiver oder Surfstick, der sein Signal vom WLAN-Router erhält.

Internet-Fernsehen ist etwas günstiger als Kabelfernsehen und bietet einige Vorteile: Du kannst nicht nur alle öffentlich-rechtlichen und privaten Sender empfangen – je nach Tarif sogar in Full HD. Sendungen lassen sich auch aufnehmen, pausieren und neu starten. Wer unterwegs fernsehen möchte, nutzt IPTV auf Wunsch mit Smartphone, PC oder Tablet.

Ein weiterer Vorteil: Anders als bei Kabelfernsehen bist Du nicht auf den regionalen Anbieter beschränkt, sondern kannst zwischen mehreren Providern wählen. Zu den beliebtesten Angeboten gehören:

  • Telekom Magenta TV
  • Vodafone GigaTV Net
  • O2 TV
  • 1&1 HD TV
  • Waipu.tv
  • Zattoo

Übrigens kannst Du Internet und Fernsehen beliebig kombinieren: Wer beispielsweise MagentaTV nutzt, benötigt nicht zwingend einen DSL-Tarif der Telekom. Dennoch kann es sich lohnen, mehrere Leistungen vom selben Anbieter zu beziehen. Ein Beispiel dafür ist Vodafone GigaKombi: Dieses Angebot bietet Dir 10 Euro Rabatt, wenn Du Internet und Mobilfunk bei Vodafone buchst. Nutzt Du dazu noch GigaTV, sparst Du sogar 15 Euro pro Monat.

Hat IPTV auch Nachteile? Ja. Die Empfangsqualität steht und fällt mit deiner Internetverbindung: Liegt eine Störung vor, bleibt auch der Bildschirm schwarz. Außerdem benötigst Du eine Mindest-Bandbreite: 16 Mbit/s reichen für Standardqualität gerade so aus. Wer Inhalte in HD empfangen möchte, sollte jedoch über ein Upgrade seines Internet-Tarifs nachdenken.

Auf Handytick.de findest Du die besten Tarife von Telekom, Vodafone und O2 zu attraktiven Preisen. Und die Möglichkeit über waipu.tv fernsehen zu können.

Satelliten-Fernsehen

Fernsehen per Satellit bietet gleich mehrere Vorteile:

Anders als bei Kabel- und Internetfernsehen fallen keine monatlichen Gebühren an. Außerdem ist die Auswahl an Sendern noch größer, denn neben inländischen Programmen kannst Du auch Sender aus dem Ausland empfangen. Die Übertragung erfolgt standardmäßig in SD. Wer HD-Qualität bevorzugt, muss ein paar Euro Aufpreis zahlen.

Demgegenüber stehen folgende Nachteile: Um das „Fernsehen aus dem Weltraum“ zu nutzen, brauchst Du eine Satellitenschüssel. Diese kann – inklusive Montagegebühren – mehrere hundert Euro kosten. Mieter müssen die Zustimmung ihres Vermieters einholen, und bei Unwettern kann der Empfang gestört sein. Kabel- und Internetfernsehen haben dieses Problem nicht. 

Digitales Antennenfernsehen

Fernsehen über die Antenne – das klingt in Zeiten von Internet und Streaming fast schon veraltet. Tatsächlich aber wurde diese Anschlussart erst 2019 überarbeitet. Mit dem Standard DVBT-2 lassen sich alle öffentlich-rechtlichen Sender kostenlos in HD empfangen. Für private HD-Sender wie Pro 7, Sat1 und RTL ist ein Abo bei freenet.TV nötig, das monatlich 8 Euro kostet.

Leider steht DVBT-2 noch nicht überall in Deutschland zur Verfügung. Wer abseits großer Ballungsräume lebt, kommt unter Umständen nur in den Genuss öffentlich-rechtlicher Sender. Der Standort entscheidet auch über die benötigte Hardware. Je nach Stärke des Signals genügt eine Zimmerantenne für etwa 10–15 Euro – andernfalls benötigst Du eine teurere Dachantenne, die sich nicht immer installieren lässt (Stichwort: Mietwohnungen). Ähnlich wie Kabelfernsehen ist DVBT anfällig für wetterbedingte Empfangsstörungen.