Ein gültiger deutscher Personalausweis, ein vorläufiger Personalausweis oder ein deutscher Reisepass – in Verbindung mit einem aktuellen Adressnachweis (z. B. amtliche Meldebescheinigung des Bürgeramts, GEZ-Bescheinigung, aktuelle Telefonrechnung, Gehaltsnachweis oder ein Schreiben einer öffentlichen Behörde), der nicht älter als drei Monate ist.
Legitimationsanforderungen für die Aktivierung eines Mobilfunkauftrages
Damit wir Deinen Mobilfunkauftrag beim Provider aktivieren und Dein Paket versenden können, benötigen wir vorab bestimmte Nachweise zur Legitimation Deiner Person oder Deines Unternehmens (als Kopie). Welche Unterlagen genau erforderlich sind – zum Beispiel Ausweis, Meldebescheinigung oder Gewerbenachweis – hängt von Deiner Staatsangehörigkeit und der Unternehmensform ab. Alle Informationen dazu erhältst Du in einer E-Mail.
Bitte beachte: Bei einigen Providern erfolgt die Legitimation nicht über das Einreichen von Kopien, sondern über ein Videoident-Verfahren. In diesem Fall wirst Du von uns per Mail informiert, um die Identitätsprüfung per Videoident durchzuführen. Stelle daher bitte sicher, dass Du ein gültiges Ausweisdokument sowie eine stabile Internetverbindung hast.
Eine Übersicht über die erforderlichen Dokumente findest Du hier:
Erforderliche Unterlagen für deutsche Staatsbürger
Erforderliche Unterlagen für EU-Bürger
Ein gültiger nationaler Reisepass oder Personalausweis des Herkunftslands mit einem aktuellen Adressnachweis (z. B. amtliche Meldebescheinigung des Bürgeramts, GEZ-Bescheinigung, aktuelle Telefonrechnung, Gehaltsnachweis oder ein Schreiben einer öffentlichen Behörde), der nicht älter als drei Monate ist.
Erforderliche Unterlagen für Nicht-EU-Bürger
Ein gültiger nationaler Reisepass des Herkunftslandes sowie ein gültiger Aufenthaltstitel oder eine Aufenthaltsberechtigung – ergänzt durch einen aktuellen Adressnachweis (z. B. eine amtliche Meldebescheinigung, GEZ-Bescheinigung, aktuelle Telefonrechnung, Gehaltsnachweis oder ein Schreiben einer öffentlichen Behörde), der nicht älter als 6 Monate ist.
Als gültiger Aufenthaltstitel gilt – sofern kein elektronischer Aufenthaltstitel vorgelegt wird – ein offizielles Dokument wie eine (Dauer-)Aufenthaltskarte, Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU oder Niederlassungserlaubnis.
Nicht akzeptiert werden hingegen Dokumente wie Aufenthaltsgestattung, Duldung, Fiktionsbescheinigung oder Visum.
Geschäftskunden ohne Handelsregistereintrag (z. B. Einzelunternehmen, Freiberufler)
Für Einzelunternehmen, GbRs oder freie Berufe reichen in der Regel die Gewerbeanmeldung bzw. der Gewerbeschein oder ein Nachweis des Finanzamts über die Vergabe der Steuernummer aus. Zusätzlich benötigen wir die persönlichen Legitimationsunterlagen der Firmeninhaberin oder des Firmeninhabers – analog zur Legitimation bei Privatkunden.
Geschäftskunden mit Handelsregistereintrag (z. B. GmbH, UG, AG)
Für eingetragene Unternehmen – wie zum Beispiel UG, AG, GmbH, KG, OHG – sowie eingetragene Vereine (e.V.), Genossenschaften (eG) oder Partnerschaften ist ein aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate) bzw. ein entsprechender Registerauszug erforderlich, abhängig von der jeweiligen Gesellschaftsform. Außerdem ist ein persönlicher Identitätsnachweis des Vertreters erforderlich – ebenfalls entsprechend der Legitimation bei Privatkunden.