Legitimationsanforderungen für die Aktivierung eines Mobilfunkauftrages
Folgende Unterlagen (als Kopie) benötigen wir als Legitimation von Ihnen zur Vorlage beim Provider, um die Aktivierung Ihres Mobilfunkauftrages ausführen zu können
Bürger aus Deutschland
Erforderlich: | Art des Nachweises: |
Bankverbindung | EC-Karte |
Ausweis | deutscher Personalausweis oder vorläufiger Personalausweis oder deutscher Reisepass inkl. einer Meldebescheinigung |
Bürger aus den EU-Ländern
Erforderlich: | Art des Nachweises: |
Bankverbindung | EC-Karte |
Ausweis | ausländischer Reiseausweis |
Sonstige Nachweise | Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) |
Bürger aus Nicht-EU-Ländern
Erforderlich: | Art des Nachweises: |
Bankverbindung | EC-Karte |
Ausweis | ausländischer Reiseausweis |
Sonstige Nachweise | Meldebescheinigung (nicht älter als 12 Monate) |
Aufenthaltstitel (mind. 18 Monate) oder Aufenhaltsberechtigung |
Geschäftskunden aus Deutschland mit Handelsregistereintrag
Erforderlich: | Art des Nachweises: |
Bankverbindung | EC-Karte |
Geschäftsdaten | Geschäftsführer/Ansprechpartner inkl. Ausweis |
Amtsgericht | |
Gewerbeanmeldung |
Geschäftskunden aus Deutschland ohne Handelsregistereintrag
Erforderlich: | Art des Nachweises: |
Bankverbindung | EC-Karte |
Geschäftsdaten | Geschäftsführer/Ansprechpartner inkl. Ausweis |
Amtsgericht | |
Handelsregistereintrag |
Erläuterungen zu den einzelnen Nachweisen
Die EC-Karte mit Magnetstreifen die Sie von Ihrer Bank erhalten um an den Bankterminals Geld abzuheben und der Möglichkeit des bargeldlosen Zahlens via PIN oder Unterschrift.
Ihr gültiger deutscher Personalausweis.
Ihr gültiger Reisepass.
Der vorläufige Personalausweis wird Ihnen von der Stadt/Meldebehörde/Rathaus etc. ausgestellt. Diesen können Sie in Anspruch nehmen, wenn der neue Personalausweis beantragt, aber noch nicht ausgestellt worden ist. Der vorläufige Pass ist kostenpflichtig.
Ihr gültiger ausländischer Reiseausweis. Bei diesem Ausweis benötigen wir die Seiten mit Lichtbild, Gültigkeit des Ausweises und Aufenthaltstitel..
Die Meldebescheinigung erhalten Sie von der Stadt/Meldebehörde/Rathaus etc. und dient als Nachweis Ihrer aktuellen Meldeadresse. Die Meldebescheinigung ist teilweise kostenpflichtig.
Den Aufenthaltstitel erhalten Sie von der Stadt/Meldebehörde/Rathaus etc., teilweise sind diese kostenpflichtig.
Hierbei handelt es sich um eine zeitlich und räumlich unbeschränkte Aufenthaltsgenehmigung. Die Aufenthaltsberechtigung erhalten Sie von der Stadt/Meldebehörde/Rathaus etc. und dient in Deutschland als Nachweis über das Recht auf Aufenthalt. Die Aufenthaltsberechtigung ist teilweise kostenpflichtig.
Der Geschäftsführer Ihrer Firma oder der alternative Ansprechpartner als haftende Kontaktperson inkl. Ausweiskopie.
Das Amtsgericht bei dem Ihre Firma gemeldet ist.
Die gültige Eintragung Ihrer Firma im öffentlichen Handelsregister.