Legitimationsanforderungen für die Aktivierung eines Mobilfunkauftrages
Folgende Unterlagen (als Kopie) benötigen wir als Legitimation von Dir zur Vorlage beim Provider, um die Aktivierung Deines Mobilfunkauftrages ausführen zu können
Bürger aus Deutschland
Erforderlich: | Art des Nachweises: |
Bankverbindung | EC-Karte |
Ausweis | deutscher Personalausweis oder vorläufiger Personalausweis oder deutscher Reisepass inkl. einer Meldebescheinigung |
Bürger aus den EU-Ländern
Erforderlich: | Art des Nachweises: |
Bankverbindung | EC-Karte |
Ausweis | ausländischer Reiseausweis |
Sonstige Nachweise | Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) |
Bürger aus Nicht-EU-Ländern
Erforderlich: | Art des Nachweises: |
Bankverbindung | EC-Karte |
Ausweis | ausländischer Reiseausweis |
Sonstige Nachweise | Meldebescheinigung (nicht älter als 12 Monate) |
Aufenthaltstitel (mind. 18 Monate) oder Aufenhaltsberechtigung |
Geschäftskunden aus Deutschland mit Handelsregistereintrag
Erforderlich: | Art des Nachweises: |
Bankverbindung | EC-Karte |
Geschäftsdaten | Geschäftsführer/Ansprechpartner inkl. Ausweis |
Amtsgericht | |
Gewerbeanmeldung |
Geschäftskunden aus Deutschland ohne Handelsregistereintrag
Erforderlich: | Art des Nachweises: |
Bankverbindung | EC-Karte |
Geschäftsdaten | Geschäftsführer/Ansprechpartner inkl. Ausweis |
Amtsgericht | |
Handelsregistereintrag |
Erläuterungen zu den einzelnen Nachweisen
Die EC-Karte mit Magnetstreifen die Du von Deiner Bank erhältst um an den Bankterminals Geld abzuheben und der Möglichkeit des bargeldlosen Zahlens via PIN oder Unterschrift.
Dein gültiger deutscher Personalausweis.
Dein gültiger Reisepass.
Der vorläufige Personalausweis wird Dir von der Stadt/Meldebehörde/Rathaus etc. ausgestellt. Diesen kannst Du in Anspruch nehmen, wenn der neue Personalausweis beantragt, aber noch nicht ausgestellt worden ist. Der vorläufige Pass ist kostenpflichtig.
Dein gültiger ausländischer Reiseausweis. Bei diesem Ausweis benötigen wir die Seiten mit Lichtbild, Gültigkeit des Ausweises und Aufenthaltstitel..
Die Meldebescheinigung erhältst Du von der Stadt/Meldebehörde/Rathaus etc. und dient als Nachweis Deiner aktuellen Meldeadresse. Die Meldebescheinigung ist teilweise kostenpflichtig.
Den Aufenthaltstitel erhältst Du von der Stadt/Meldebehörde/Rathaus etc., teilweise sind diese kostenpflichtig.
Hierbei handelt es sich um eine zeitlich und räumlich unbeschränkte Aufenthaltsgenehmigung. Die Aufenthaltsberechtigung erhältst Du von der Stadt/Meldebehörde/Rathaus etc. und dient in Deutschland als Nachweis über das Recht auf Aufenthalt. Die Aufenthaltsberechtigung ist teilweise kostenpflichtig.
Der Geschäftsführer Deiner Firma oder der alternative Ansprechpartner als haftende Kontaktperson inkl. Ausweiskopie.
Das Amtsgericht bei dem Deine Firma gemeldet ist.
Die gültige Eintragung Deiner Firma im öffentlichen Handelsregister.