Legitimationsanforderungen für die Aktivierung eines Mobilfunkauftrages
Folgende Unterlagen (als Kopie) benötigen wir als Legitimation von Ihnen zur Vorlage beim Provider, um die Aktivierung Ihres Mobilfunkauftrages ausführen zu können.
Bürger aus Deutschland
Erforderlich: | Art des Nachweises: |
Bankverbindung | EC-Karte |
Ausweis | deutscher Personalausweis oder vorläufiger Personalausweis oder deutscher Reisepass inkl. einer Meldebescheinigung |
Bürger aus den EU-Ländern
Erforderlich: | Art des Nachweises: |
Bankverbindung | EC-Karte |
Ausweis | ausländischer Reiseausweis |
Sonstige Nachweise |
Meldebescheinigung |
Bürger aus Nicht-EU-Ländern
Erforderlich: | Art des Nachweises: |
Bankverbindung | EC-Karte |
Ausweis | ausländischer Reiseausweis |
Sonstige Nachweise |
Meldebescheinigung Aufenthaltstitel (mind. 18 Monate) oder Aufenhaltsberechtigung |
Geschäftskunden aus Deutschland mit Handelsregistereintrag
Erforderlich: | Art des Nachweises: |
Bankverbindung | EC-Karte |
Geschäftsdaten |
Geschäftsführer/Ansprechpartner inkl. Ausweis Amtsgericht Handelsregistereintrag |
Geschäftskunden aus Deutschland ohne Handelsregistereintrag
Erforderlich: | Art des Nachweises: |
Bankverbindung | EC-Karte |
Geschäftsdaten |
Geschäftsführer/Ansprechpartner inkl. Ausweis Amtsgericht Gewerbeanmeldung |
Erläuterungen zu den einzelnen Nachweisen
EC-Karte
Die EC-Karte mit Magnetstreifen die Sie von Ihrer Bank erhalten um an den Bankterminals Geld abzuheben und der Möglichkeit des bargeldlosen Zahlens via PIN oder Unterschrift.
deutscher Personalausweis
Ihr gültiger deutscher Personalausweis.
deutscher Reisepass
Ihr gültiger Reisepass.
vorläufiger Personalausweis
Der vorläufige Personalausweis wird Ihnen von der Stadt/Meldebehörde/Rathaus etc. ausgestellt. Diesen können Sie in Anspruch nehmen, wenn der neue Personalausweis beantragt, aber noch nicht ausgestellt worden ist. Der vorläufige Pass ist kostenpflichtig.
ausländischer Reiseausweis
Ihr gültiger ausländischer Reiseausweis. Bei diesem Ausweis benötigen wir die Seiten mit Lichtbild, Gültigkeit des Ausweises und Aufenthaltstitel.
Meldebescheinigung
Die Meldebescheinigung erhalten Sie von der Stadt/Meldebehörde/Rathaus etc. und dient als Nachweis Ihrer aktuellen Meldeadresse. Die Meldebescheinigung ist teilweise kostenpflichtig.
Aufenthaltstitel
Den Aufenthaltstitel erhalten Sie von der Stadt/Meldebehörde/Rathaus etc., teilweise sind diese kostenpflichtig.
Aufenthaltsberechtigung
Hierbei handelt es sich um eine zeitlich und räumlich unbeschränkte Aufenthaltsgenehmigung. Die Aufenthaltsberechtigung erhalten Sie von der Stadt/Meldebehörde/Rathaus etc. und dient in Deutschland als Nachweis über das Recht auf Aufenthalt. Die Aufenthaltsberechtigung ist teilweise kostenpflichtig.
Geschäftsführer
Der Geschäftsführer Ihrer Firma oder der alternative Ansprechpartner als haftende Kontaktperson inkl. Ausweiskopie.
Amtsgericht
Das Amtsgericht bei dem Ihre Firma gemeldet ist.
Handelsregister
Die gültige Eintragung Ihrer Firma im öffentlichen Handelsregister.