Legitimationsanforderungen für die Aktivierung eines Mobilfunkauftrages

 

Folgende Unterlagen (als Kopie) benötigen wir als Legitimation von Dir zur Vorlage beim Provider, um die Aktivierung Deines Mobilfunkauftrages ausführen zu können

Bürger aus Deutschland

Erforderlich: Art des Nachweises:
Bankverbindung EC-Karte
Ausweis deutscher Personalausweis oder vorläufiger Personalausweis oder deutscher Reisepass inkl. einer Meldebescheinigung

 

Bürger aus den EU-Ländern

Erforderlich: Art des Nachweises:
Bankverbindung EC-Karte
Ausweis ausländischer Reiseausweis
Sonstige Nachweise Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)

 

Bürger aus Nicht-EU-Ländern

Erforderlich: Art des Nachweises:
Bankverbindung EC-Karte
Ausweis ausländischer Reiseausweis
Sonstige Nachweise Meldebescheinigung (nicht älter als 12 Monate)
  Aufenthaltstitel (mind. 18 Monate) oder Aufenhaltsberechtigung

 

Geschäftskunden aus Deutschland mit Handelsregistereintrag

Erforderlich: Art des Nachweises:
Bankverbindung EC-Karte
Geschäftsdaten Geschäftsführer/Ansprechpartner inkl. Ausweis
  Amtsgericht
  Gewerbeanmeldung

 

Geschäftskunden aus Deutschland ohne Handelsregistereintrag

Erforderlich: Art des Nachweises:
Bankverbindung EC-Karte
Geschäftsdaten Geschäftsführer/Ansprechpartner inkl. Ausweis
  Amtsgericht
  Handelsregistereintrag

Erläuterungen zu den einzelnen Nachweisen

 

Die EC-Karte mit Magnetstreifen die Du von Deiner Bank erhältst um an den Bankterminals Geld abzuheben und der Möglichkeit des bargeldlosen Zahlens via PIN oder Unterschrift.

Dein gültiger deutscher  Personalausweis.

Dein gültiger Reisepass.

Der vorläufige Personalausweis wird Dir von der Stadt/Meldebehörde/Rathaus etc. ausgestellt. Diesen kannst Du in Anspruch nehmen, wenn der neue Personalausweis beantragt, aber noch nicht ausgestellt worden ist. Der vorläufige Pass ist kostenpflichtig.

Dein gültiger ausländischer Reiseausweis. Bei diesem Ausweis benötigen wir die Seiten mit Lichtbild, Gültigkeit des Ausweises und Aufenthaltstitel..

Die Meldebescheinigung erhältst Du von der Stadt/Meldebehörde/Rathaus etc. und dient als Nachweis Deiner aktuellen Meldeadresse. Die Meldebescheinigung ist teilweise kostenpflichtig.

Den Aufenthaltstitel erhältst Du von der Stadt/Meldebehörde/Rathaus etc., teilweise sind diese kostenpflichtig.

Hierbei handelt es sich um eine zeitlich und räumlich unbeschränkte Aufenthaltsgenehmigung. Die Aufenthaltsberechtigung erhältst Du von der Stadt/Meldebehörde/Rathaus etc. und dient in Deutschland als Nachweis über das Recht auf Aufenthalt. Die Aufenthaltsberechtigung ist teilweise kostenpflichtig.

Der Geschäftsführer Deiner Firma oder der alternative Ansprechpartner als haftende Kontaktperson inkl. Ausweiskopie.

Das Amtsgericht bei dem Deine Firma gemeldet ist.

Die gültige Eintragung Deiner Firma im öffentlichen Handelsregister.